Die gesetzlichen Vorgaben der europäischen Laserschutznormen EN 207 / EN 208 verlangen, dass die Fassung einer Laserschutzbrille denselben Anforderungen standhält wie der Filter (Laserfestigkeit), dass die Fassung ein seitliches Eindringen des Laserstrahls verhindert (Seitenschutz) und dass die Filter nicht austauschbar sind. Damit bestimmt der schwächere Teil, d.h. der Filter oder Fassung, die erreichbare Schutzstufe der gesamten Laserschutzbrille für die jeweilige Wellenlänge und Betriebsart.