LASERKLASSEN NACH EN 60825-1 (Nov. 2001)

Um eine Einstufung von Lasergeräten bezüglich ihrer Gefährlichkeit vornehmen zu können, werden diese in so genannte Laserklassen eingeteilt. Grundlage dieser Klassifizierung sind die so genannten GZS-Werte

(GZS: Grenzwerte der zugänglichen Strahlung; engl. AEL: Accessible emission limit). Diese Grenzwerte geben die Klasse des Lasers an und sind in der Europäischen Norm EN 60825-1 festgelegt.

Übersicht über die Laserklassen

Klasse  

Grundkonzept

Kommentar

1

Die vom Lasergerät emittierte Strahlung ist ungefährlich.

Keine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich

1M

Augensicher ohne Verwendung optischer Instrumente; unsicher bei Verwendung optischer Instrumente

Keine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich, sofern man keine optischen Instrumente benutzt

2

Augensicher durch Abwendungsreaktion plus Lidschlussreflex

Keine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich

2M

Das Licht, das durch die Augenpupille dringen kann, entspricht dem Wert der Laserklasse 2. Je nachdem, ob es sich um einen divergenten oder aufgeweiteten Strahl handelt, kann er aber mit optischen Instrumenten unsicher sein.

Keine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich, sofern man keine optischen Instrumente benutzt

3R

Überschreitet die MZB-Werte. Die Strahlung ist max. fünfmal höher als die GZS-Werte von Klasse 1 (bzw. Klasse 2). Das Risiko ist etwas geringer als in der Klasse 3B.

Gefahr für Augen vorhanden.Schutzbrille empfohlen

3B

alte Klasse 3 B ohne 3 R. Der Blick in den Laser ist gefährlich. Diffuse Reflexionen werden als ungefährlich eingestuft.

Gefahr für Augen vorhanden, Schutzbrille erforderlich

4

alte Klasse 4 Auch diffuse Reflexion ist für Augen gefährlich. Zusätzlich ist Brandgefahr und Gefahr für Haut möglich.

Persönliche Schutzausrüstung nötig (Brille, Abschirmung)

 

 

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