Um eine Einstufung von Lasergeräten bezüglich ihrer Gefährlichkeit vornehmen zu können, werden diese in so genannte Laserklassen eingeteilt. Grundlage dieser Klassifizierung sind die so genannten GZS-Werte
(GZS: Grenzwerte der zugänglichen Strahlung; engl. AEL: Accessible emission limit). Diese Grenzwerte geben die Klasse des Lasers an und sind in der Europäischen Norm EN 60825-1 festgelegt.
Übersicht über die Laserklassen
Klasse
Grundkonzept
Kommentar
1
Die vom Lasergerät emittierte Strahlung ist ungefährlich.
Keine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich
1M
Augensicher ohne Verwendung optischer Instrumente; unsicher bei Verwendung optischer Instrumente
Keine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich, sofern man keine optischen Instrumente benutzt
2
Augensicher durch Abwendungsreaktion plus Lidschlussreflex
Keine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich
2M
Das Licht, das durch die Augenpupille dringen kann, entspricht dem Wert der Laserklasse 2. Je nachdem, ob es sich um einen divergenten oder aufgeweiteten Strahl handelt, kann er aber mit optischen Instrumenten unsicher sein.
Keine zusätzliche Schutzausrüstung erforderlich, sofern man keine optischen Instrumente benutzt
3R
Überschreitet die MZB-Werte. Die Strahlung ist max. fünfmal höher als die GZS-Werte von Klasse 1 (bzw. Klasse 2). Das Risiko ist etwas geringer als in der Klasse 3B.
Gefahr für Augen vorhanden.Schutzbrille empfohlen
3B
alte Klasse 3 B ohne 3 R. Der Blick in den Laser ist gefährlich. Diffuse Reflexionen werden als ungefährlich eingestuft.
Gefahr für Augen vorhanden, Schutzbrille erforderlich
4
alte Klasse 4 Auch diffuse Reflexion ist für Augen gefährlich. Zusätzlich ist Brandgefahr und Gefahr für Haut möglich.