Bedeutung des CE- und GS-Zeichens
CE = Communities European (Europäische Gemeinschaft)
Das CE-Zeichen ist ein Konformitätszeichen. Für die meisten Produkte wird es vom Hersteller oder Importeur am Produkt angebracht und dokumentiert damit, dass die Anforderungen der jeweiligen EU Richtlinie (hier 89/686/EG für persönliche Schutzausrüstung) erfüllt wird. Laseraugenschutz fällt jedoch unter die strengeren Regelungen bzw. Gesetze zur persönlichen Schutzausrüstung. Das CE-Zeichen steht aber auch in diesem Fall nur für eine einmalige Prüfung und kann die permanente Anpassung an den Stand der Technik und geänderte Prüfbedingungen allein nicht garantieren.
GS = Geprüfte Sicherheit
Das GS-Zeichen wird nach deutschem Recht auf einem Produkt (oder seiner Verpackung) angebracht. Es wird vergeben, wenn eine zugelassene Stelle (z.B. DIN CERTCO) im Rahmen einer Bauartprüfung festgestellt hat, dass die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sind. Das Zeichen wird erteilt, wenn ein zertifiziertes Qualitätsmanagement vorhanden ist und Wiederholungsprüfungen vorgenommen werden. Die Proben dafür werden unselektiert aus dem regulären Produktionsprozess entnommen. Damit geht die Zertifizierung nach GS weit über die gesetzlichen Grundanforderungen des CE-Zeichens hinaus und gewährleistet damit dem Anwender stets ein höchstes Maß an Sicherheit und Normkonsistenz.
Die Philosophie von LASERVISION
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Die seit 10 Jahren gültige EU-Richtlinie 89/686/EEC teilt Augenschutz aufsteigend mit dem Gefährdungspotential in 3 Kategorien ein (von Kat.I niedrig bis Kat.III hoch). Laserschutzbrillen fallen in Kat.II der Richtlinie und müssen, um in die EU eingeführt bzw. in der EU vertrieben werden können, das CE Zeichen tragen. Die entsprechende EU-Richtlinie verlangt dafür eine einmalige Prüfung des Baumusters. Neutrale und objektive Probenentnahmen sind nicht vorgesehen; d.h. das zu prüfende Muster kann vom Hersteller ausgesucht und vorher getestet werden. Ebenso ist eine neutrale Qualitätssicherung nicht zwingend vorgeschrieben. Eine permanente Anpassung |
solcher Laserschutzprodukte an geänderte Prüfbedingungen basierend auf neusten Erkenntnissen und dem Stand der Technik erfolgt demnach nicht. Höchste Qualität und bestmöglicher Schutz haben bei LASERVISION seit jeher oberste Priorität. Deshalb lässt LASERVISION die meisten seiner Standardprodukte seit vielen Jahren freiwillig nach den sehr strengen Qualitätsanforderungen von DIN GS prüfen. Diese sind z.B.: EU Baumuster-Test, Wiederholungsprüfungen in regelmäßigen Abständen, neutrale Probenentnahme aus laufendem Herstellungsprozess, Überprüfung von Prüfgeräten und Qualitätssicherung im Herstellerbetrieb usw. |









