DIN EN 207 / Vollschutz für Laserstrahlung

Für die Zulassung nach DIN EN 207 Vollschutz muss der Laseraugenschutz einen Laserbelastungstest bestehen. Das bedeutet, dass Filter und (!) Fassung unter Normbedingungen einem direkten Treffer des Lasers, für den sie spezifiziert wurden, für mindestens 10 Sekunden (Dauerstrichlaser) oder 100 Pulsen (gepulster Laser) standhalten müssen.

Bei bestandenem Laserbeschuss erhält die Brille das CE-

Zeichen und wird mit den erreichten Schutzstufen (z.B. D 10600 L5, wobei L5 einer Leistungsdichte von 100 MW/m² (Schadensschwelle für Filter und Fassung) entspricht) verbindlich spezifiziert bzw. markiert. Eine Kopie des Zertifikats der Prüfstelle kann für jede Brille vom Anwender zur Einsicht angefordert werden. Im Geltungsbereich der Europäischen Norm (DIN EN 207) ist es nicht erlaubt, die Brillen nur nach der Optischen Dichte (OD) auszuwählen.

Tabelle der Schutzstufen nach EN 207

L-Schutzstufen, max. spektraler Transmissionsgrad und max. Energie- bzw. Leistungsdichte nach EN 207

 

 

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