Für die Zulassung nach DIN EN 207 Vollschutz muss der Laseraugenschutz einen Laserbelastungstest bestehen. Das bedeutet, dass Filter und (!) Fassung unter Normbedingungen einem direkten Treffer des Lasers, für den sie spezifiziert wurden, für mindestens 5 Sekunden (Dauerstrichlaser) oder 50 Pulsen (gepulster Laser) mit einem Strahldurchmesser von Ø 1mm standhalten müssen.
Bei bestandenem Laserbeschuss erhält die Brille das CE-
Zeichen und wird mit den erreichten Schutzstufen (z.B. D 10600 LB5, wobei LB5 einer Leistungsdichte von 100 MW/m² (Schadensschwelle für Filter und Fassung) entspricht) verbindlich spezifiziert bzw. markiert. Eine Kopie des Zertifikats der Prüfstelle kann für jede Brille vom Anwender zur Einsicht angefordert werden. Im Geltungsbereich der Europäischen Norm (DIN EN207) ist es nicht erlaubt, die Brillen nur nach der Optischen Dichte (OD) auszuwählen.
Tabelle der Schutzstufen nach EN 207
LB-Schutzstufen, max. spektraler Transmissionsgrad und max. Energie- bzw. Leistungsdichte nach EN 207