DIN EN 208 / Justierschutz für Laserstrahlung

Die Norm EN 208 regelt die Auswahl und Anforderungen an Justierschutzbrillen. Justierbrillen schwächen die Leistung des Lasers auf Werte ab, die für Laser der Klasse 2 (< 1mW für Dauerstrichlaser) gelten. Diese Brillen sind sicher, wenn der Lidschlussreflex des Auges funktioniert. Eine Justierschutzbrille gestattet es dem Anwender bei Justierarbeiten den Laserstrahlfleck zu erkennen.

Justierschutz ist nur im sichtbaren Bereich, der im Gesetz von 400 nm – 700 nm definiert wird, sinnvoll und zulässig. Auch diese Laserschutzbrillen müssen einem Laserbelastungstest mit dem Laser, für den sie spezifiziert wurden, unter Normbedingungen für eine Dauer von mindestens 10s und 100 Pulsen standhalten.

Tabelle der Justierschutzstufen nach EN 208

Laserivison R-Schutzstufentabelle nach EN 208 Justierschutz
R-Schutzstufen, max. Laserleistung und max. Impulsenergie EN 208

 

 

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