Laserschutzbrillen von LASERVISION werden nach den europäischen Normen produziert, geprüft und zugelassen. Die gesetzlichen Vorschriften für Laseraugenschutz als Teil der persönlichen Schutzausrüstung erfordern bei der Einführung eines Produktes eine einmalige Prüfung zur Erlangung des CE-Kennzeichens. Damit garantieren Laserschutzbrillen von LASERVISION nicht nur die Mindesthöhe der optischen Dichte,
sondern unter Normbedingungen auch eine Mindeststandzeit von 5 Sekunden (cw*) bzw. 50 Pulsen (gepulste Laser) (in der alten Ausführung der Norm galten 10 Sekunden bzw. 100 Impulse) für die spezifizierte Wellenlänge oder die zertifizierten Wellenlängenbereiche. Kopien der Zertifikate von LASERVISION werden auf Anforderung jedem Kunden zur Verfügung gestellt.
Markierung der Laserschutzprodukte von LASERVISION