Zusätzliche Anforderungen an Qualitativ hochwertige Laserschutzfilter

Im Geltungsbereich der EN-Normen ist für die persönliche Schutzausrüstung die optische Dichte (OD) eines Laserfilters, unabhängig von seinem Aufbau, als alleiniges Maß der Schutzwirkung unzureichend. Wichtig ist, dass die Beständigkeit dieser optischen Dichte bei Bestrahlung gewährleistet bleibt. Während eines 10-Sekunden-Direkt-

beschusses durch einen entsprechenden Dauerstrichlaser bzw. 100 Pulsen eines entsprechenden gepulsten Lasers bleibt unter Normbedingungen die angegebene Schutzstufe erhalten (EN 207 und EN 208) wobei für die Filter und Fassungen gilt:

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  • kein Q-Switch-Effekt (EN 207/EN 208)
  • geringe dioptrische Wirkung (EN 167)
  • Werkstoff- und Oberflächengüte (EN 167)
  • geringes Streulicht < 0,5 cd/m²lx (EN 207/EN208)
  • keine Sekundärstrahlung (EN 207/EN208)
  • UV-Beständigkeit (EN 207/EN208, EN 168)
  • thermische Beständigkeit (EN 207/EN208, EN 168)
  • Gesichtsfeld > 40° (EN 207/EN208)
  • Splitterschutz (EN 166)

 

 

 

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