Wie Pflege ich meine Laserschutzbrille am besten?
Eine Laserschutzbrille ist ein hochwertiges optisches Produkt. Sie bedarf der Pflege und Reinigung. Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise sorgfältig, damit Ihre Brille Sie möglichst lange schützen kann. Beschädigte Brillen und Filter bzw. Brillen mit einem beschädigten oder verkratzten Filter oder Farbveränderungen dürfen nicht mehr verwendet werden.
Bitte senden Sie die beschädigte Brille (bzw. Filter) an Ihren Händler oder den Hersteller zur Überprüfung oder ersetzen Sie diese durch eine neue Brille/Filter. Bei Brillenfassungen mit Innenkaschierung kann durch die Beschädigung dieser Kaschierung der Schutz beeinträchtigt sein.
Bitte beachten Sie im täglichen Umgang folgende Hinweise:
- nicht permanent Tageslicht oder UV-Lampenstrahlung aussetzen
- vor Kratzern und mechanischer Belastung schützen
- vor Chemikalien, Säuren, Laugen, Dämpfen oder giftigen bzw. reaktiven Gasen schützen
- nicht mit dem Filter nach unten ablegen
- nicht auf Heizungskörpern oder sich erwärmenden Geräten lagern
- trocken und im stabilen Behälter aufbewahren, am besten in der Originalaufbewahrungsbox
- bei hoher Luftfeuchtigkeit auf gute Belüftung achten, am besten hohe Luftfeuchtigkeit vermeiden
Bitte nur mit klarem Wasser und neutralem Reinigungsmittel (z.B. einem milden, haushaltsüblichen Glasreiniger) säubern und mit weichem Tuch sanft abtrocknen.
- Filter nicht trocken reinigen (Trockenschleifeffekt)nicht in Wasser legen
- nicht mit Chemikalien oder scharfen Flüssigkeiten reinigen
- nicht in Sterilisations- oder Desinfektionslösung legen
- nicht im Ultraschallbad reinigen
Besonderheiten bei Laserschutzprodukten mit Reflexionsschichten:
Bei diesen Produkten besteht der Schutz größtenteils aus einer zwar sehr harten mechanisch stabilen, aber auch sehr dünnen Schicht. Diese Schicht darf nicht beschädigt werden, sonst schützt die Brille nicht mehr. Selbst kleinste Kratzer können den Schutz beeinträchtigen. Vermeiden Sie hohe Biege- und Torsionsspannung (z.B. beim Reinigen).
Hinweise zur Reinigung und Desinfizierung von laservision Laserschutzbrillen zum Download
Wie lang ist die Lebensdauer einer Laserschutzbrille?
Grundsätzlich sollten Brillen, die eine wie auch immer aussehende Beschädigung aufweisen (z.B. ein beschädigter oder verkratzter Filter oder Farbveränderungen, beschädigte Kaschierung) auf keinen Fall mehr eingesetzt werden.
Die Beständigkeit der Schutzwirkung und die Funktionalität hängen von vielen Faktoren ab, wie z.B. sorgfältiger Behandlung, richtiger Pflege, Umgebungsfaktoren, etc. Eine Brille in einem Labor hat bei sorgfältiger Behandlung tendenziell vermutlich eine längere Lebensdauer als eine Brille, die in einer rauen Produktionsumgebung eingesetzt, sorglos behandelt und möglicherweise sogar von vielen verschiedenen Anwendern benutzt wird.
Wenn Sie Zweifel an der Sicherheit oder Schutzwirkung Ihrer laservision-Laserschutzbrille haben, nutzen Sie bitte unseren technischen Service für eine Überprüfung.
Können Laserschutzbrillen repariert werden?
Reparaturen sind in den vielen Fällen möglich. Defekte Fassungen können getauscht und beschädigte Filter ersetzt werden. Auf Grund technologischer Verbesserungen ist es jedoch oft sinnvoller eine neue Schutzbrille zu erwerben, bei einer zwischenzeitlichen Normänderung wird dies sogar dringend empfohlen.
Weshalb wird der Strahldurchmesser für die Berechnung der Schutzstufe benötigt?
Die für eine Brille benötigte Schutzstufe wird aus den Laserparametern u.a. der Pulsenergie bzw. der durchschnittlichen Leistung und der Strahlfläche des Lasers berechnet. Die Einheit dieser Energie bzw. Leistungsdichte ist Energie oder Leistung pro Quadratmeter. Zur Berechnung der Strahlfläche wird lt. Norm der Durchmesser des Laserstrahls bei einem Intensitätsniveau von 1/e benötigt. laservision bietet u.a. ein kamerabasiertes Messsystem zur normgerechten Bestimmung des Strahldurchmessers, sowie Detektoren und Anzeigekonsolen für die Leistungs- und Energiemessung an.
Kann mit der Laserschutzbrille der Laserstrahl gesehen werden?
Selbst ein Laserstrahl mit einer Wellenlänge aus dem sichtbaren Spektralbereich ist meist nur durch die Lichtstreuung an Partikeln oder die Reflexion am Auftreffpunkt sichtbar. Ist die Laserschutzbrille eine „Vollschutzbrille“ (DIN EN 207) dürfen der Strahl oder der Auftreffpunkt durch die Brille in keinem Fall sichtbar sein, denn diese Filter absorbieren oder reflektieren den Strahl vollständig. Ist der Strahl oder der Auftreffpunkt dennoch sichtbar, handelt es sich möglicherweise um eine Brille mit Justierschutzfilter oder die Brille hat keine ausreichende Schutzstufe und darf mit diesem Laser nicht verwendet werden.
Es kann sich jedoch auch um sogenannte Sekundärstrahlung handeln. Dies ist ein ungefährlicher Fluoreszenzeffekt, der zur Entstehung einer anderen inkohärenten Wellenlänge (Farbe) führt. Beim Auftreffen grüner Laserstrahlung (z.B. 532nm) zeigen einige orange Vollschutzfilter diesen Effekt und der Auftreffpunkt leuchtet in oranger Farbe.
Bitte prüfen Sie in jedem Fall, ob die Markierung der Laserschutzbrille mit den Anforderungen Ihres Lasersystems übereinstimmt.
Wie können Laser mit sichtbarer Wellenlänge sicher justiert werden?
Für den sichtbaren Spektralbereich sind Justierschutzbrillen (nach DIN EN 208 nur definiert für 400 – 700nm) verfügbar. Diese absorbieren oder reflektieren den Laserstrahl nicht vollständig, sondern schwächen die transmittierte Strahlung auf Werte ab, die 1 mW für Dauerstrichlaser unterschreiten (siehe Laserklasse 2). Die mittlere Leistung des Lasers darf bei Benutzung den auf der Brille gekennzeichneten Wert nicht überschreiten.
Kann mit einer Laserschutzbrille direkt in den Laserstrahl geschaut werden?
Laserschutzbrillen dienen als Schutz der Augen vor einem zufälligen direkten Treffer des Laserstrahls. Sie sind nicht für den direkten Blick in den Laserstrahl entwickelt. Eine korrekt ausgelegte Brille schützt unter Normbedingungen gegen den direkten Einfall des Laserstrahls, jedoch nur für mindestens 5 Sekunden / 50 Pulse.
Sind Laserschutzfilter auch in verschiedenen Farben erhältlich?
Die Farbe eines Absorptionsfilters kann meist nicht frei gewählt werden, sondern hängt vom Absorptionsspektrum des Farbstoffs (passend zum Laserspektrum), den eingesetzten Farbstoffen selbst und der erforderlichen Schutzstufe ab. Die Farbe absorbierender Glasfilter kann auf Grund der anderen Struktur jedoch anders als die Farbe eines vergleichbaren Kunststofffilters sein. So sind z.B. bisher keine farblosen Kunststofffilter als Alternative zu farblosen Mineralglasfiltern gegen NIR-Laserstrahlung (z.B. Nd:YAG bei 1064nm) kommerziell verfügbar.
Durch eine Überlappung der Absorptionsbereiche einzelner Farbstoffe ist es jedoch in vielen Fällen trotzdem möglich, ein anderes Filter mit gleicher Schutzstufe aber anderer Farbe und damit vielleicht auch einer besseren Farbsicht oder höherer VLT auszuwählen. Reine Schichtfilter, d.h. Interferenzschichten auf klarem Substrat, beeinträchtigen die Farbsicht weniger und besitzen meistens außerdem eine hohe Tageslichttransmission. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Brille niemals nur nach der Farbe ausgesucht werden darf. In erster Linie müssen die Anforderungen an den Laserschutz erfüllt werden.
Für welche Laser ist eine bereits vorhandene Laserschutzbrille geeignet?
Dazu müssen die Anforderungen an den Laserschutz (Wellenlänge, Schutzstufe nach D IN EN 207 b zw. D IN EN 2 08) für jeden einzelnen der eingesetzten Laser betrachtet werden. Die Überprüfung und Übereinstimmung der Markierung auf der Laserschutzbrille mit den berechneten Anforderungen zeigt an, ob die Brille auch für diese Laser geeignet ist. Im Rahmen unseres Kundenservice führen wir diese Berechnung gern durch. Es ist unbedingt zu beachten, dass die Verwendung der Brille für andere Bereiche (Wellenlänge oder Leistung bzw. Energie) als spezifiziert zum Verlust des Augenlichtes führen kann!
Gibt es Brillen die auch gegen alle sichtbaren Laserwellenlängen schützen?
Der sichtbare Bereich der Strahlung reicht von ca. 380 – 780 nm, wobei die exakte Grenze individuell unterschiedlich ist. Ein Vollschutzfilter, welches diesen Bereich abdecken soll, muss für alle sichtbare Strahlung undurchlässig sein und wäre demzufolge schwarz. Auch wenn nicht gegen alle Wellenlängen, sondern nur gegen mehrere Emissionslinien in diesem Bereich geschützt werden soll, wird ein solches Filter, wenn überhaupt verfügbar, ebenfalls sehr dunkel sein. Typischerweise steigt der Schutz im Material langsam an, um bei der gewünschten Wellenlänge die benötigte Schutzstufe zu erreichen. Das bedeutet, es wird nicht nur die gewünschte Wellenlänge abgedeckt, sondern es werden zwangsläufig auch Bereiche unter und oberhalb der gewünschten Wellenlänge (mit niedrigerer Optischer Dichte) abgedeckt. Bei mehreren Wellenlängen im sichtbaren Bereich überschneiden sich die Kurven und sorgen dafür, dass die Transmission ansteigt und die Brille dunkel erscheint.
laservision arbeitet mit verschiedenen Farbstoffherstellern intensiv an möglichst schmalbandigen Absorptionsfarbstoffen um diesen Effekt zumindest für die Kombination ausgewählter Laserlinien im sichtbaren Bereich auf ein Minimum zu beschränken und eine höhere Tageslichttransmission zu erreichen. In engen Grenzen bzgl. der Laserleistung sind jedoch Justierschutzfilter über den kompletten sichtbaren Bereich auf Basis von Neutral-Graufiltern möglich. Je nach Abschwächung kann ggf. der Einsatz einer zusätzlichen Beleuchtung als erforderlich vorgeschrieben werden.
Gibt es Laserschutzbrillen für oder mit Klasse 4 Schutz?
„Laserklasse 4“ ist die Laserklassifizierung nach DIN EN 60825-1. Für diese Laser ist Laserschutz als Persönliche Schutzausrüstung zwingend erforderlich. Die Klassifizierung allein enthält jedoch noch keine Aussage über die Wellenlänge und Betriebsart des Lasers oder der erforderlichen Schutzstufe einer geeigneten Laserschutzbrille. Zur Auswahl einer passenden Brille sind vor allem die Kenntnis der Betriebsart, der Leistung oder der Pulsparameter sowie von Wellenlänge und Strahldurchmesser erforderlich.
Wie kann die erforderliche Schutzstufe berechnet werden?
Grundlage hierfür sind die in den Normen hinterlegten Tabellen zur Leistungs- bzw. Energiedichte in Abhängigkeit der Wellenlänge und Bestrahlungsdauer. Mit Hilfe dieser Tabellen ist die Berechnung für einzelne Laser relativ problemlos möglich, wird aber aufwändig, wenn Schutz gegen mehrere Laser oder verschiedene Betriebsarten gefordert wird.
Zur Auswahl von geeigneten Laserschutzbrillen, -fenstern und Laserschutzvorhängen aus unserem Produktspektrum stellt laservision mit der Software EYEPRO ein kostenloses Berechnungsprogramm zur Verfügung.
Nach Eingabe aller relevanten Laserparameter ist damit die Auswahl von geeigneten Laserschutzbrillen aus unserem Produktspektrum möglich. Mit Hilfe des ausgefüllten Anfrageformulars aus unserem Katalog oder von der Webseite übernimmt aber auch laservision die Berechnung der erforderlichen Schutzstufe und bietet geeigneter Schutzbrillen an.